Erhebung einer Sonderumlage in 2026

Im kommenden Jahr wird der Nebentrakt (Toiletten) unseres Vereinshauses saniert. Hierfür wird eine Sonderumlage in Höhe von 180,00 Euro von jedem erwachsenen Mitglied erhoben. Die Mitgliederversammlung hat diesem Vorgehen am 25.04.2025 mit folgendem Beschluss, der zu beachten ist, zugestimmt:

„Im Jahr 2026 wird von jedem erwachsenen Mitglied eine Umlage von 180,00 Euro, zweckgebunden zur Finanzierung der Sanierung des Nebentraktes des Vereinsgebäudes, erhoben. Kinder und Jugendliche sind von der Umlage befreit. Erwachsene Mitglieder ab 18 Jahren nur dann, wenn der Geschäftsstelle bis zum 31. März 2026 ein gültiger Kindergeldnachweis vorgelegt wird.

Verrentete oder pensionierte Mitglieder sind ebenfalls befreit, wenn sie Grundsicherung beziehen. Auch hier ist ein entsprechender Nachweis bis zum 31. März 2026 vorzulegen.

Die Umlage ist im Jahr 2026 zum 01.05. fällig und wird von der Geschäftsstelle per Bankeinzug eingezogen.“

Eventuelle Rückfragen sind an die Geschäftsstelle zu richten (geschaeftsstelle@csk98.de).

Der Vorstand